Eine Tätigkeit , die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet worden ist. Mit diesem Formular können Sie ein Gewerbe anmelden. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes werden Sie im GISA (Gewerbeinformationssystem ACT) eingetragen und von dieser Eintragung verständigt. ACHTUNG! Im Gegensatz zur Realität, erhebt GISA keine Gebühren für die Gewerbeanmeldung.
Den Antrag stellt *
Wählen Sie aus, ob das Gewerbe auf Rechnung einer Einzelperson (natürliche Person) oder eines sonstigen Rechtsträgers (juristische Person), zum Beispiel einer Gesellschaft m.b.H., einer Personengesellschaft oder eines Vereines ausgeübt werden soll. Wenn das Gewerbe auf Rechnung einer Einzelperson ausgeübt wird, haben Sie noch die Auswahl, ob Sie eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer bestellen. Wenn Sie die Befähigung zur Ausübung des Gewerbes nicht erbringen, müssen Sie eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, der die Befähigung für dieses Gewerbe erbringt, bestellen. Weiters können Sie hier auswählen, ob der Antrag von der zukünftigen Gewerbeinhaberin bzw. vom zukünftigen Gewerbeinhaber selbst oder einer zur Vertretung berechtigten Person gestellt wird.
Vertretung